Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir wollen mit unseren Geschäftsfreunden auf der Grundlage gegenseitiger Kulanz zusammenarbeiten. Dabei sollen nachfolgende Bestimmungen zugrunde gelegt werden.

Abmachungen:
Alle Abmachungen und Zusagen sowie Abweichungen der nachstehenden Vereinbarungen bedürfen nach Rechtsverbindlichkeit unsere schriftliche Gegenbestätigung. Darunter fallen auch insbesondere Einkaufsbedingungen unserer Geschäftsfreunde.

Lieferbedingungen:
1.    Unsere Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich, ab Lager Nüziders, Österreich.
2.    Vereinbarte Preise, Konditionen und Lieferzeiten werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Rohmaterialmangel, verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten, Streiks usw. gehören, entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen, bzw. von den eingegangenen Lieferbedingungen. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

Montage / Inbetriebsetzung:
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Montage und Inbetriebsetzung. Über diese Kosten müssen jeweils gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

Versand:
Der Versand erfolgt stets unfrei und auf Gefahr des Empfängers. Falls keine Versandvorschriften von Seiten unserer Kunden vorliegen, steht es uns frei, die Versandart zu wählen.

Verpackungen:
Verpackungsmaterial, gleich welcher Art, ist im Preis nicht inbegriffen und wird separat in Rechnung gestellt.

Mängelrügen:
Zeigen sich an unseren Waren Mängel, so muss die Mängelrüge binnen 8 Tagen (nach Erhalt der Ware) schriftlich gemeldet werden. Nach Überprüfung der Mängel wird die Ware nach unserem Ermessen repariert oder ausgetauscht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Ware muss die Beanstandung direkt an den Transporteur (ÖBB oder Spedition) gerichtet werden (Bahnschadensmeldung).

Garantie:
Garantie wird von uns im handelsüblichen oder speziell vereinbarten Rahmen gewährt. Frachtkosten zur Erledigung von Garantiearbeiten müssen vom Einsender getragen werden.

Zahlung:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen verrechnet. Alle Mahn- u. Inkassospesen sind zu ersetzen.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bludenz.